M u s i k - s w a d b a . d e


Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Anzahlung:

Die Abstandssumme bei Nichtzustandekommen der Veranstaltung (ausgenommen ist ein Vertragsbruch aus Gründen höherer Gewalt im Sinne von § 275 BGB) beträgt in Höhe der vereinbarten Gage. (Die Anzahlung ist dann die Vertragsstrafe, die die Musikband behalten darf, wenn der Mieter vom Vertrag zurücktritt.)

Mit Anzahlung wird auch wie Buchung, so auch unsere AGB bestätigt. Es wird eine Anzahlung in Höhe von min. 20 % von vereinbarter Gage gemacht. Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet: Rücktritt bis 90 Tage vor der Veranstaltung: 20 % der Vereinbarten Gage. Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der Vereinbarten Gage. Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der Vereinbarten Gage . Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens Musikband Night ist möglich durch: Technisch bedingte Ausfälle, andere wichtigen Gründe, Krankheit, Unfall, Tod In diesem Falle wird durch Event Musikband Night Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so früh wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.

Alle Änderungen oder Erweiterungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Es gilt Deutsches Recht. Gerichtsstand für beide Seiten ist Amberg.

Dauer der Hochzeitsfeier auf dem Saal?

Im Zeitraum von 14.00 Uhr bis 1.00 Uhr. Sollte eine Verlängerung der Spielzeit gewünscht werden, können dann gemäß im Vorfeld festgelegter Stundensätze Verlängerungen vereinbart werden.



Weitere Vertragsbedingungen:

· Der Band und dem technischen Personal ist bei der Ankunft am Veranstaltungsort vom Veranstalter ein geeigneter Raum zum Aufenthalt und zum Umkleiden zur Verfügung zu stellen.

· Der Raum sollte ausschließlich der Band zugänglich sein.

· Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Band für ihren Auftritt eine Bühne, oder geeigneter Platz für Aufbau Musikanlage zur Verfügung steht.

· Die Bühne muss mindestens 2,5 Stunden vor beginn zum Aufbau zur Verfügung stehen.

· Band und technisches Personal erhalten freie Parkmöglichkeiten vor Ort sowie freie Getränke und Verpflegung über die Dauer ihrer Anwesenheit im üblichen, vertretbaren Maß.

· Band bringt eine ausreichende Musik und Lichtanlage mit, hierfür wird ein 220 V Stromanschluss benötigt.

· Etwaige Gebühren für urheberrechtlich geschützte Werke (GEMA) trägt der Veranstalter ( soweit diese anfallen).

· Das betriebliche und persönliche Risiko der Veranstaltung trägt der Veranstalter.

· Ab 250 km wird eine Übernachtung verlangt. Die Kosten trägt der Veranstalter.

  Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

 

1. Die Rechnungen der Firma Musikband Night sind - soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde - unverzüglich und ohne Abzug zahlbar.

2. Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 9. Juni 1998 zu verzinsen.
Sondervereinbarung:



Mit Beendigung des Auftritts haben die Künstler den Vertrag erfüllt.

Sollte die Band infolge höherer Gewalt oder plötzlich schwerer Erkrankung eines Mitglieds den Vertrag nicht erfüllen können, so wird die Band bemüht sein - jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – entsprechenden Ersatz zu finden.

Irgendwelche Ersatzansprüche stehen dem Veranstalter nicht zu.


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